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Lexikon
Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Kommt ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger vor Gericht ein Zwangsvollstreckungsurteil erwirken, um an sein Geld zu kommen. Dies ist teuer und dauert oft lange. Um bei Immobilienverkäufen den Gläubigern die zügige Vollstreckung einer Forderung zu ermöglichen, kann auch vom Notar eine Urkunde erstellt werden, die als Titel zur Zwangsvollstreckung taugt - die sogenannte Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
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