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Lexikon
Wohnungseigentum
ist ein Miteigentumsanteil (Bruchteilseigentum) an einem Grundstück in Verbindung mit dem Sondereigentum an einer Wohnung oder an einem nicht zu Wohnzwecken dienenden in sich abgeschlossenen Gebäudeteil. Für jedes Wohnungs- oder Teileigentum ist ein besonderes Wohnungsgrundbuchblatt anzulegen und mit Wohnungs – bzw. Teileigentumsgrundbuch zu bezeichnen. Miteigentumsanteile werden im Grundbuch eingetragen!
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