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Lexikon
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer muss bei Erwerb von Grundeigentum einmalig in Abhängigkeit vom Kaufpreis bezahlt werden. Der Käufer wird als neuer Eigentümer erst dann in das Grundbuch eingetragen (Auflassung), wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt und ihm das Finanzamt die Zahlung in Form der Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat.
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