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Lexikon
Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist das „unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten“ (§ 1 ErbbauVO). Dies bedeutet dass man, meist gegen Zahlung eines regelmäßigen sogenannten Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk errichten oder unterhalten darf.
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