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Lexikon
Baulasten
Baulasten sind öffentliche Lasten. Sie werden begründet, indem der Eigentümer gegenüber der Behörde in öffentlich beglaubigter Form eine entsprechende Erklärung abgibt, in der er sich zu einem bestimmten Tun, Dulden, Unterlassen verpflichtet z.B. kann dies die Duldung von Stellplätzen oder die Einhaltung von Abstandsflächen umfassen. Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis aufgeführt.
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