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Lexikon
Auflassungsvormerkung
Wird zur Sicherung des Übergabeanspruchs ins Grundbuch eingetragen. Zwischenverfügungen des Veräußerers werden somit verhindert. Ist die Auflassungsvormerkung eingetragen, kann der Käufer ohne Bedenken den Kaufpreis bezahlen. Anschließend kann der Verkäufer die Auflassung erklären.
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